Kosten im Scheidungsverfahren
Für eine Scheidung benötigen Sie immer das Familiengericht und mindestens einen Rechtsanwalt. Hierdurch entstehen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Die Gerichtskosten teilen sich die Parteien in der Regel je zur Hälfte; die Kosten für ihren Rechtsanwalt trägt jede Partei selbst (es sei denn, es wird jeweils anders vereinbart).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrenswert und dieser nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute der letzten drei Monate (Mindestwert: € 3.000). Hinzu kommt eine Erhöhung, falls nennenswertes Vermögen vorhanden ist (im Ermessen des Gerichts). Der Wert für den Versorgungsausgleich kommt noch hinzu (Mindestwert: € 1.000). Die nachfolgende Tabelle kann eine erste Einschätzung ermöglichen:
Verfahrenswert
bis (Beträge in EUR) |
Gerichtskosten | Rechtsanwalt
(inkl. Auslagen und MwSt.) |
3.000 | 216,00 | 621,78 |
4.000 | 254,00 | 773,50 |
5.000 | 292,00 | 925,23 |
6.000 | 330,00 | 1.076,95 |
7.000 | 368,00 | 1.228,68 |
8.000 | 406,00 | 1.380,40 |
9.000 | 444,00 | 1.532,13 |
10.000 | 482,00 | 1.683,85 |
13.000 | 534,00 | 1.820,70 |
16.000 | 586,00 | 1.957,55 |
19.000 | 638,00 | 2.094,40 |
22.000 | 690,00 | 2.231,25 |
25.000 | 742,00 | 2.368,10 |
Bei sog. einvernehmlichen Scheidungen kann es genügen, nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt. Dieser vertritt dann allerdings ausschließlich den antragstellenden Ehegatten. Der andere Ehepartner kann dem Antrag sodann auch ohne Anwalt zustimmen. Dies spart Kosten, kommt allerdings auch nur dann in Betracht, wenn es im Übrigen keine streitigen Themen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etwa) gibt.
Weitere Kosten
Für alle außergerichtlich anfallenden Tätigkeiten fallen Honorare nach Zeitaufwand an (auch für eine Erstberatung). Der Stundensatz liegt bei € 400,00 zuzüglich MwSt., wobei im Fünf-Minuten-Takt abgerechnet wird.
Leider gibt es für Scheidungen und andere vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten in der Regel keine Rechtsschutzversicherung. Lediglich die Kosten für einen „anwaltlichen Rat oder eine Auskunft“ werden aber meistens übernommen. Damit ist die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt gemeint, die bei € 190,– netto liegt.